Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaberin/Verantwortliche

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Verordnung:


Silvia Gamsjäger
Walgaustr. 40/4
A-6719 Bludesch
Email: moc.tuoyal-gs@agis
Web: www.sg-layout.com
Impressum: sg-layout.com/impressum.html

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Silvia Gamsjäger, SG-Layout Webdesign und Werbegrafik (im Folgenden „Anbieter“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere AGB werden auch dann nicht akzeptiert, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3 Die im Vertrag aufgeführten Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (nach der Kleinunternehmerregelung).

2. Pflichten des Kunden

2.1 Alle Leistungen des Anbieters, z.B. alle Vorentwürfe, Layouts, Screenshots, Grafiken, Farbabdrucke und elektronische Dateien, sind binnen drei Werktagen ab Eingang vom Kunden zu überprüfen und freizugeben oder zu beanstanden, andernfalls gelten sie als genehmigt.

2.2 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf ihre Eignung und allfällige Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Anbieter haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Anbieter wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

3. Pflichten des Anbieters

3.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen und dem Kunden sofort nach Bezahlung auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben beziehungsweise auf dem bereitgestellten oder erworbenen Webspace bereitzustellen.

3.2 Bei der Erstellung von Grafiken, Layouts, Werbemitteln oder einer Webseite wird die Leistung in zwei Phasen wie unter Punkt 3.3 und 3.4 beschrieben erbracht.

3.3 Entwurfsphase: Der Anbieter erstellt nach den mit dem Kunden vereinbarten Vorgaben maximal drei Entwürfe. Diese werden dem Kunden als Bilddatei per Email zugestellt. Der Kunde gibt dem Anbieter innerhalb von drei Tagen seine Entscheidung bzw. gewünschte Änderungen bekannt.

3.4 Erstellungsphase: Nach der Freigabe erstellt der Anbieter die gewünschte Endversion.

3.5 Der Anbieter ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.6 Der Auftragnehmer teilt Informationen nicht an Dritte mit, die ihm durch sein Vertragsverhältnis zum Auftraggeber bekannt werden; dies auch dann, wenn sie durch eigenen Vertragsbruch nicht mehr geheim sind. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind solche Informationen, die allgemein bekannt, leicht zugänglich, dem Auftragnehmer bereits bei Vertragsabschluss nachweislich bekannt waren oder diesem nach Vertragsabschluss von einem nicht der Geheimhaltungspflicht unterworfenen Dritten zugegangen sind. Im Zweifelsfall ist die Geheimhaltungspflicht anzuwenden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Vertragspflicht auch auf seine Dienstnehmer, Erfüllungsgehilfen und allfälligen Subunternehmer zu überbinden.

4. Lieferung, Termine, Zurückbehaltung und Nachfrist:

4.1 Nach Fertigstellung elektronischer Leistungen kann der Kunde diese begutachten und prüfen, ihre Lieferung erfolgt erst nach der Zahlung.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferung sofort nach Erhalt und innerhalb der Zahlungsfrist auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel sind dem Anbieter sofort und schriftlich mitzuteilen. Der Anbieter wird bemüht sein, die Mängel möglichst kurzfristig zu beheben, maximal aber innerhalb von 30 Tagen.

4.3 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Anbieters aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Das Recht zur Zurückbehaltung des Entgelts besteht im Falle eines Gewährleistungs-anspruches für einen Teil der Lieferung oder Werkleistung höchstens bis zum doppelten Wert der betroffenen Ware bzw. Teillieferung oder Teilleistung.

4.5 Befindet sich der Anbieter in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Vorzeitige Auflösung und Schadenersatz

5.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Anbieter fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

6. Honorar

6.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar exklusive der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Anbieter für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

6.2 Für alle Arbeiten des Anbieters, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Anbieter das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Anbieter zurückzustellen.

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die vom Anbieter gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Anbieters.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Anbieter Mahnspesen in der Höhe von mindestens 5 Euro oder aber den tatsächlich entstandenen Kosten, sofern diese nachweislich höher waren, zu ersetzen.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Anbieter sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist der Anbieter nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Anbieter für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen des Anbieters, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Screenshots, Bilddateien, Ausdrucke), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Anbieters und können vom Anbieter jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den eigens vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Anbieters setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Anbieter dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

8.2 Der Anbieter ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

9. Gewährleistung

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Anbieter, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10. Haftung und Produkthaftung

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Anbieters für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftrag-geber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Anbieter die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

12.2 Gerichtsstand ist Bludesch. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Stand: Oktober 2012

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